Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anmelden.
Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung :
Für das Halten eines oder mehrerer Hunde wird eine Hundesteuer erhoben.
Steuerschuldner ist der Hundehalter.
Bitte informiert euch bei Eurem Amt oder Stadt über die Hühe des Steuerbeitrages nach der Hundesteuersatzung für euer Wohngebiet.
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