A) INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION (EU)
Die rechtliche Grundlage für die erleichterten Reisebedingungen für Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) ist die VO (EU) 576/2013.
- Voraussetzung für die Einreise mit eigenen Hunden, Katzen oder Frettchen in andere EU-Länder sind der EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutschutzimpfung und die Kennzeichnung der
Tiere durch einen Mikrochip.
- Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Ablauf der Übergangszeit am 3. Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn diese wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und
ist eindeutig lesbar. Ausgestellt werden darf der EU-Heimtierpass nur vom niedergelassenen Tierarzt. Wichtig ist, dass der Heimtierausweis vollständig ausgefüllt ist und dass die
Kennzeichnung (vor oder gleichzeitig) mit der gültigen Tollwutschutzimpfung erfolgte.
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Gegen Tollwut können Welpen frühestens ab einem Alter von 12 Wochen geimpft werden. Diese erste Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt
werden. Der Gültigkeitszeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt und der vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen wird, darf nicht
überschritten sein. Bei der Ein- und Durchreise von Welpen gestattet die Bundesrepublik Deutschland keine Ausnahmen mehr, für Welpen gelten jetzt die gleichen Bedingungen wie für
erwachsene Tiere, d.h. ein Welpe kann daher frühestens mit 15 Wochen in die BRD eingeführt werden. (12 Wochen + 21 Tage)
(Das gilt ebenfalls für: Belgien, Frankreich, Groß Britannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweden - diese Info ohne Gewähr. EU-Gesetzgebung zu Jungtieren und Länderübersicht
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Wenn Sie auf Ihrer Reise in ein anderes EU-Mitgliedsland einen noch nicht gültig gegen Tollwut geimpften Welpen mitnehmen möchten, informieren Sie sich vorher unbedingt bei
Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Ihr Reiseland hierfür Ausnahmeregelungen vorgesehen hat!
- Die bisherigen EU-Sonderregelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen ins Vereinigte Königreich (Großbritannien + Nordirland), nach Irland, Schweden und
Malta sind Ende 2011 ausgelaufen. Ab 01.01.2012 braucht der Reisende mit Hund, Katze bzw. Frettchen wie bei den anderen EU-Ländern nur noch eine gültige Tollwutimpfung
vorzulegen, der Nachweis eines Tollwuttiters entfällt. Auch die Durchführung einer Zeckenbehandlung wird nicht mehr verlangt.
- Für die Echinococcus-freien Länder Großbritannien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und dem "Drittland" Norwegen (kein EU-Mitglied) ist eine Bandwurmbehandlung
weiterhin vor der Einreise vorgeschrieben. Die Behandlung ist frühestens 120 Stunden (5 Tage) und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt Ihrer geplanten Einreise von einem Tierarzt
vorzunehmen. Die Behandlung ist von diesem Tierarzt in der entsprechenden Rubrik des Heimtierausweises mit Angabe der Uhrzeit zu bescheinigen.
- Die erleichterten Reisebestimmungen der Verordnung VO
(EU) 576/2013 gelten nur für Tiere, die ihre Eigentümer oder deren Beauftragten begleiten und nicht dazu bestimmt sind Gegenstand eines Verkaufs oder einer
Eigentumsübertragung zu sein. Die Verordnung gilt also nicht für "Flugpaten" und gewerblichen Tiertransport.
(s. Art. 3 (a) der VO 576/2013).
Auszug Quelle: Tierärztekammer Hamburg